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AGB

Allgemeine Vertrags- und Nutzungsbedingungen der Westrath GmbH

1 Anwendungsbereich

‍1.1 Die Westrath GmbH, Charlottenstraße 14, 52070 Aachen, (nachfolgend „Westrath“) bietet eine Plattform (nachfolgend „Log+Key Plattform“), zur Verwaltung und Optimierung des Schlüsselmanagements.

1.2 Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend hierin auch „AGB“) gelten ausschließlich für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen Westrath und dem jeweiligen Kunden, einschließlich der Nutzung der Log+Key Plattform. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsabschluss

‍2.1 Die Darstellung der Leistungen von Westrath auf der Log+Key Plattform sind rein informatorische. Ein Vertragsabschluss kommt zustande, wenn der Kunde über die Log+Key Plattform eine Bestellung („Angebot“) abgibt und diese durch Westrath angenommen wird („Annahme“).

2.2 Die Bestellung erfolgt durch Ausfüllen und Absenden eines Webformulars auf der Log+Key Plattform, in dem die gewünschten Leistungspakete, die Anzahl der zu verwaltenden Schlüssel sowie die dazu buchbaren NFC-Tags angegeben werden.

2.3 Die Annahme des Angebots durch Westrath erfolgt ausrücklich per E-Mail oder über die Log+Key Plattform. Die Annahme kann auch durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Bereitstellung der Leistung erfolgen.

2.4 Der Vertrag tritt in Kraft, sobald das Angebot durch Westrath angenommen wurde. Jegliche vorherigen Verhandlungen, Kommunikationen oder Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Westrath sind nicht bindend, es sei denn, sie sind ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder in diesem Vertrag festgehalten.

3 Vertragsgegenstand

3.1 Log+Key Plattform: Westrath stellt dem Kunden im Rahmen der Log+Key Plattform eine webbasierte Plattform zur Verfügung, die es ermöglicht, Schlüssel effizient zu verwalten und die Entnahme und Rückgabe zu dokumentieren. Dazu gehören die Erstellung und Verwaltung von Schlüsselprofilen, die digital unterstützte Dokumentation aller Schlüsselbewegungen sowie die Generierung von Berichten für eine Nachverfolgung der Schlüsselaktivitäten.

3.2 Schlüssel-Pakete: Die buchbaren Leistungspakete beziehen sich jeweils auf ein Kontingent mit einer vorbestimmten Anzahl von Schlüsseln. Einzelheiten zu den jeweiligen Leistungspaketen finden sich in der Leistungsübersicht hier: https://www.log-key.de/preise

3.3 NFC-Tags: NFC-Tags sind, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde, nicht Teil des Leistungsumfangs. Diese können separat bei Westrath gekauft werden. Soweit nicht etwas anderes angegeben wurde beträgt die Lieferzeit zwei Wochen.

3.4 User: Der Kunde kann eine beliebige Anzahl von Nutzern einrichten. Useraccounts sind mit einer personengebundenen E-Mail-Adresse verknüpft. Useraccounts dürfen nur von dem jeweiligen User genutzt werden. Die Zugangsdaten sind durch jeden Nutzer streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte (auch nicht an weitere Arbeitskollegen) weitergegeben werden. Eine Nutzung eines Useraccounts durch eine andere Person als dem User ist nicht zulässig.

4 Zugangsdaten

4.1 Nach Abschluss des Vertrages übermittelt Westrath die erforderlichen Zugangsdaten an den Kunden.

4.2 Der Zugang des Kunden zu Log+Key Plattform erfolgt passwortgeschützt über das Internet durch Nutzung gängiger Browser oder über die bereitgestellte API-Schnittstelle. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Sofern der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass sein Passwort Dritten bekannt geworden ist, wird er Westrath hierüber unverzüglich informieren und das Passwort ändern.

4.3 Sofern Dritte durch Verschulden des Kunden Kenntnis vom Passwort erlangt haben, haftet der Kunde gegenüber Westrath für den durch die Nutzung des Passworts entstandenen Schaden. Arbeitnehmer oder sonst zum Unternehmen oder Geschäftsbetrieb des Kunden zugehörige Personen sind keine Dritten im Sinne dieser Vorschrift, müssen jedoch vor Erhalt der Zugangsdaten gleichlautend verpflichtet werden.

4.4 Westrath ist berechtigt, den Zugang zur Log+Key Plattform bei begründetem Missbrauchsverdacht zu sperren. Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor, wenn
Zugangsdaten unbefugt weitergegeben werden,
Die Log+Key Plattform manipuliert wird, um unrechtmäßig auf nicht erworbene Funktionalitäten zuzugreifen.

5 Bestimmungsgemäße Nutzung

5.1 Die Log+Key Plattform darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken eingesetzt werden. Sie ist nur für diese Nutzung ausgelegt. Anderweitige Nutzungen sind nur mit Zustimmung von Westrath und nur auf eigene Verantwortung zulässig.

6 Updates und Änderungen der Log+Key Plattform

6.1 Wir sind ständig bemüht, die Log+Key Plattform zu verbessern und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Dabei können auch einzelne Produktfeatures durch neue, z.B. strukturell oder technisch verbesserte oder optisch veränderte Features ersetzt werden. Überarbeitungen und neue Produktversionen können dabei direkt in die Log+Key Plattform eingepflegt und freigeschaltet werden. Dabei sollen jedoch die in Ziffer ‎3 dargestellten Funktionalitäten im Kern stets erhalten bleiben.

7 Vertragsanpassungen

7.1 Westrath ist unter Einhaltung der Frist, die auch für eine ordentliche Kündigung gem. Ziffer ‎9.1 einzuhalten wäre, berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu verändern oder aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

7.2 Westrath wird den Kunden im Falle einer Änderung unter Einhaltung der vorgenannten Frist über die Änderung in Textform informieren und die alte sowie neue Regelung explizit gegenüberstellen.

7.3 Die Änderung gilt als durch den Kunden angenommen, wenn er bis zum Termin für das Inkrafttreten der Änderung nicht widerspricht oder wenn er die Nutzung der Log+Key Plattform nach dem Termin für das Inkrafttreten der Änderung fortsetzt. Widerspricht der Kunde der Änderung, so endet der Vertrag mit dem Termin für das Inkrafttreten der Änderung. Die Fortsetzung der Nutzung nach dem Termin für das Inkrafttreten der Änderung gilt dagegen als Zustimmung zu der Änderung.

8 Vergütung

8.1 Die Höhe Vergütung ergibt sich aus dem Einzelauftrag. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.2 Bei einem Warenkauf verstehen sich Preisangaben zudem zuzüglich der Versandkosten. Westrath behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

8.3 Für wiederkehrende Leistungen, insbesondere die Bereitstellung der Log+Key Plattform, gilt:

8.3.1 Bei einer monatlichen Zahlweise ist die Vergütung monatlich im Voraus spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen, frühestens jedoch fünf Werktage nach Rechnungserhalt. Die Vergütung wird für den ersten Monat anteilig ab dem Tag des Vertragsschlusses berechnet und ist mit der Rate für den Folgemonat zur Zahlung fällig.

8.3.2 Bei einer jährlichen Zahlweise ist die Vergütung jährlich im Voraus spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Zwölfmonatszeitraum zu zahlen, frühestens jedoch fünf Werktage nach Rechnungserhalt.

9 Laufzeit und Kündigung

9.1 Die Vertragslaufzeit beginnt bei Dauerschuldverhältnissen mit Annahme des Angebots durch Westrath.

9.2 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

9.3 Wenn der Vertrag als Jahresvertrag vereinbart ist, kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.

9.4 Im Falle einer Kündigung durch den Kunden bei einer zuvor vereinbarten jährlichen Zahlweise verfällt der Preisvorteil des Kunden für die Jährliche Zahlweise und die Leistung wird unter Zugrundelegung der monatlichen Vergütung bis zum Wirksamwerden der Kündigung abgerechnet. Der Preisvorteil verfällt jedoch nicht bei einer berechtigten Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund.

9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund, der zu einer außerordentlichen Kündigung durch Westrath berechtigt, gilt insbesondere:
Handlungen, welche die Integrität und das einwandfreie Funktionieren der Log+Key Plattform blockieren, überbelasten oder beeinträchtigen könnten, wie etwa Denial-of-Service-Attacken oder das Hochladen von bösartigem Code; Das Speichern von rechtswidrigen Inhalten oder von Inhalten, die Rechte Dritter verletzen auf der Log+Key Plattform; Täuschung über Identität oder Verwendungsabsichten bei der Anmeldung; vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe von geheim zuhaltenden Zugangsdaten oder das unbefugte Öffnen eines kundenspezifischen Zugangs für Unbefugte.

9.6 Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch Westrath hat der Kunde an Westrath den Betrag zu zahlen, der bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit im Falle einer gleichzeitig ausgesprochenen ordentlichen Kündigung zu zahlen wäre.

9.7 Die Kündigung bedarf der Textform.

10 Verfügbarkeit und Haftung

10.1 Westrath bemüht sich, die Dienste möglichst konstant verfügbar zu halten. Westrath bietet ein grundsätzlich durchgehendes Hosting von 24 Stunden pro Tag an sieben Tage in der Woche an wobei vertraglich eine zeitliche Mindestverfügbarkeit von 99% im Jahresmittel vereinbart wird.

10.2 Im Falle eines Ausfalls obliegt es dem Kunden, Westrath unverzüglich über Art und Umfang des Ausfalls sowie die Umstände unter denen der Ausfall auftritt zu informieren. Es obliegt dem Kunden, Westrath für weitere Rückfragen und Aufklärung zur Fehlfunktion zur Verfügung zu stehen. Ausfälle können rund um die Uhr per E-Mail oder zu den üblichen Geschäftszeiten von Westrath (derzeit montags bis freitags außer an gesetzlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr auch telefonisch gemeldet werden.

10.3 Bei der Berechnung der Mindestverfügbarkeit wird ein Ausfall erst ab dem Zeitpunkt der erstmaligen substantiierten Meldung an Westrath berücksichtigt. Erfolgt die Mitteilung außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, so tritt der Beginn der auf die Meldung folgenden regulären Geschäftszeiten an die Stelle des Zeitpunkts der Meldung.

10.4 Bei der Berechnung der Mindestverfügbarkeit werden geplante Wartungsarbeiten in den Wartungsfenstern zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr nicht berücksichtigt, wenn die Wartungsarbeiten mindestens fünf Tage im Voraus angekündigt wurden.

10.5 Westrath haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen: Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Westrath bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Westrath herbeigeführt werden sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Fall von Personenschäden, haftet Westrath unbeschränkt. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch vorhersehbare Schäden). In diesen Fällen ist die Haftung auf 200% des in dem vorangegangenen Vertragsjahr durch den Kunden an Westrath als Gesamtnettovergütung (ohne etwaige Versandkosten) gezahlten Betrag beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

10.6 Ansprüche des Kunden gegen Westrath verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung. Dies gilt jedoch nicht bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Westrath bzw. durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von Westrath herbeigeführt werden, bei der Verletzung von Garantien sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Fall von Personenschäden.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

11.2 Der Kunde kann Forderungen von Westrath gegen sich nur insoweit mit eigenen Forderungen gegen Westrath aufrechnen, wie diese eigenen Forderungen des Kunden von Westrath anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind.

11.3 Der Kunde kann Forderungen aus dieser Vereinbarung nicht ohne Einwilligung von Westrath an Dritte abtreten.

11.4 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Aachen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde einen anderen Gerichtsstand in Deutschland hat und weder Kaufmann, noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.5 Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.

Das Log+Key Logo in weiß, das g und das + formen einen Schlüssel

Kontakt

Noch Fragen?+49 241. 51 00 00 43info@log-key.de

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